Fachgerechte Sanierung eines Asbestzementdachs mit Schutzausrüstung, Laufbohlen und Big Bags

Mit der Dachpacht zur neuen Dachhaut

Wenn wir Ihr Dach für eine Photovoltaikanlage pachten, beteiligen wir uns am Austausch der alten Dachhaut. Mindestens mit einem Zuschuss, im besten Fall übernehmen wir die Kosten vollständig.

  • Für geeignete Pachtflächen
  • Mindestens ein Zuschuss
  • Im besten Fall vollständig übernommen

Aus alt wird neu, mit Strom obendrauf

Ziehen Sie den Regler: So kann eine Halle aussehen, deren alte Wellplatten im Zuge der Dachpacht durch eine neue Dachhaut ersetzt wurden.

Maschinenhalle mit altem, bemoostem Faserzementdach
Vorher Nachher
Visualisierung, gleiche Halle vor und nach der Sanierung

Warum wir uns an Ihrem Dach beteiligen

Eine Photovoltaikanlage bleibt viele Jahre auf dem Dach. Damit das funktioniert, muss die Dachhaut darunter mindestens so lange halten. Ein Dach, das nach wenigen Jahren undicht wird, nützt weder Ihnen noch uns.

Deshalb rechnen wir die Sanierung bei geeigneten Flächen in das Pachtprojekt ein. Wie hoch unsere Beteiligung ausfällt, hängt unter anderem von Größe, Zustand und Lage des Dachs ab. Das klären wir beim Termin vor Ort und halten es im Angebot fest.

  • Gilt für Dachflächen, die wir für eine Photovoltaikanlage pachten
  • Beteiligung mindestens als Zuschuss, im besten Fall vollständig
  • Der Umfang wird im Angebot festgehalten
Rinderstall mit neuem Dach und Photovoltaik-Anlage in Oberfranken
Maschinenhalle mit PV-Anlage, daneben ein Stall mit altem Faserzementdach

Der häufigste Fall sind Wellplatten aus Asbestzement

Auf vielen Ställen, Scheunen und Hallen liegen noch Wellplatten aus Faserzement. Platten, die vor 1993 verbaut wurden, enthalten häufig Asbest. Seit 1993 sind Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten.

Gefährlich sind vor allem Arbeiten, bei denen Fasern frei werden, etwa Bohren, Brechen oder Reinigen. Für die Photovoltaik zieht die Gefahrstoffverordnung eine klare Grenze. Asbestzementdächer dürfen nicht fest überdeckt, überbaut oder mit einer Aufständerung versehen werden. Eine PV-Anlage auf einem solchen Dach ist damit ausgeschlossen, solange die alten Platten liegen.

Ausbau nur durch Fachbetriebe

Asbestzementplatten dürfen nur Betriebe ausbauen, die die nötige Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 nachweisen. Die Arbeiten werden vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt, die alten Platten als gefährlicher Abfall entsorgt. Erst danach kommt die neue Dachhaut, zum Beispiel aus Trapezblech, und darauf die Anlage.

Ob Ihr Dach Asbest enthält, zeigt sicher nur eine Materialprobe im Labor. Die Probe sollte ein Fachbetrieb nehmen. Bitte bohren oder brechen Sie die Platten nicht selbst an.

Ist mein Dach betroffen?

Drei Fragen, eine erste Einschätzung. Danach wissen Sie, ob eine Materialprobe sinnvoll ist und ob eine Sanierung über die Dachpacht für Sie in Frage kommt.

Bis 1993 eingedecktFaserzement-Wellplatten meist mit Asbest Ab 1993asbestfrei, Asbest ist verboten

Der Check ersetzt keine Materialprobe. Er zeigt Ihnen, worauf es bei Ihrem Dach ankommt.

Wann wurde das Dach eingedeckt?
Woraus besteht die Dachhaut?
Wie sieht das Dach aus?

Wählen Sie oben aus, was auf Ihr Dach zutrifft.

Was Sie davon haben

Ein neues, dichtes Dach
Die alte Dachhaut wird durch eine neue ersetzt. Ihr Gebäude ist danach für lange Zeit geschützt.
Altlast fachgerecht entsorgt
Asbesthaltige Platten baut ein Fachbetrieb aus und entsorgt sie. Das Thema ist für Sie danach erledigt.
Weniger eigene Kosten
Wir beteiligen uns mindestens mit einem Zuschuss. Im besten Fall übernehmen wir die Sanierung vollständig.
Pacht oder günstiger Strom
Auf dem neuen Dach entsteht eine Photovoltaikanlage. Dafür erhalten Sie eine Pacht oder günstigeren Strom.
Sanierung und Anlage in einer Planung
Wir planen Dachsanierung und Photovoltaik zusammen und unterstützen Sie in der Abwicklung.

So läuft es ab

Feste Terminzusagen machen wir erst, wenn Material und Netzanschluss geklärt sind.

  1. 1

    Erstkontakt

    Sie melden sich bei uns oder markieren Ihr Dach im Dach-Check.

  2. 2

    Termin vor Ort

    Wir prüfen Dachfläche, Eindeckung und Statik und klären, ob die Fläche für eine Pacht mit Sanierung in Frage kommt.

  3. 3

    Angebot

    Im Angebot stehen die Pacht und unsere Beteiligung an der Sanierung. Bei Bedarf folgt eine zweite Runde.

  4. 4

    Angebotsannahme

    Sie nehmen das Angebot an, und wir schließen den Pachtvertrag.

  5. 5

    Sanierung

    Ein Fachbetrieb tauscht die alte Dachhaut aus. Bei Asbestzement ist das ein Betrieb mit Sachkunde nach TRGS 519.

  6. 6

    Installation

    Auf der neuen Dachhaut wird die Photovoltaikanlage montiert.

  7. 7

    Abnahme

    Wir prüfen die fertige Anlage und nehmen sie ab.

  8. 8

    Inbetriebnahme

    Die Anlage geht in Betrieb. Den Betrieb übernehmen wir.

Fragen zur Dachsanierung

Ist die Sanierung wirklich kostenfrei?

Das hängt vom Dach ab. Bei geeigneten Pachtflächen beteiligen wir uns mindestens mit einem Zuschuss, im besten Fall übernehmen wir die Kosten vollständig. Was für Ihr Dach gilt, steht verbindlich im Angebot.

Gilt das für jedes Dach?

Nein. Es gilt für Dachflächen, die wir für eine Photovoltaikanlage pachten und die sich dafür eignen. Ob das bei Ihnen so ist, klären wir beim Termin vor Ort.

Kann die Anlage nicht einfach auf die alten Platten?

Bei Asbestzement nicht. Die Gefahrstoffverordnung verbietet, solche Dächer fest zu überdecken, zu überbauen oder aufzuständern. Die Platten müssen vorher von einem Fachbetrieb ausgebaut werden.

Und wenn mein Dach kein Asbest enthält?

Auch dann kann eine Sanierung sinnvoll sein. Hält die Dachhaut voraussichtlich nicht so lange wie die Anlage, sollte sie vorher erneuert werden. Das gilt für asbestfreie Wellplatten ebenso wie für alte Blechdächer.

Angebot für Dach und Sanierung anfordern

Beschreiben Sie kurz Ihr Dach, etwa die Art der Eindeckung, das ungefähre Baujahr und die Größe. Wir melden uns für einen Termin vor Ort.

Herbert Kestler
Herbert KestlerGeschäftsführer · meldet sich persönlich09566 8088-40
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